Archivare in Frankreich. Horst Schlechte – ein Archivar zwischen destruktiven Strukturen und konstruktivem Kodex

von Nico Hillme und Tim Schubert

1.   Einleitung

Die Auf- und Verarbeitung der jüngeren Geschichte der Archivarszunft ist ungefähr seit den neunziger Jahren im Gange. Vielleicht vermögen die folgenden Ausführungen und die ihnen zugrunde liegenden Nachforschungen dazu sogar einen zumindest kleinen Beitrag zu leisten. Zugleich schließt sich an dieser Stelle der Bogen hin zu jenem Beitrag dieses Blogs, welcher sich mit den Attentatsversuchen auf Napoleon Bonaparte durch Ernst August von der Sahla befasste. Dabei ist der Gegenstand des vorliegenden Beitrags zeitlich wie räumlich im Kontext der deutschen Okkupation Frankreichs im Zweiten Weltkrieg, aber auch in der historischen Aufarbeitung der Rolle der Archivare bzw. der Archivwissenschaft im Dritten Reich zu verorten.

Wir haben uns im Rahmen des Praxisseminars „Sächsische Begegnungen mit Frankreich. Ein biografischer Zugriff auf die deutsch-französische Verflechtungsgeschichte (1750–1945)“ der Person Horst Schlechtes und seinem Wirken in einem transnationalen Handlungsfeld der Okkupationszeit genähert. Einige kurze Worte zum Leben des Dresdner Historikers und Archivars sollen den weiteren Betrachtungen zunächst vorangestellt werden: Geboren am 28.  Oktober  1909 als Johannes Reinhold Horst  Schlechte in Dresden, begann er 1929 in Leipzig das Studium der Geschichts- und historischen Hilfswissenschaften, der Anglistik, Germanistik und Kunstgeschichte. Die Promotion erfolgte 1933, 1934 legte Schlechte die Staatsprüfung für das höhere Lehramt ab. Nach der archivalischen Fachausbildung begann er seinen Dienst als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter im Sächsischen Hauptstaatsarchiv, 1938 wurde er zum Archivassistenten und 1940 schließlich zum Staatsarchivrat ernannt. Nach seinem Einzug zum Militär leistete Horst Schlechte ab dem 1. August 1940 seinen aktiven Wehrdienst bei der „Archivkommission des Militärbefehlshabers in Frankreich“ unter der Führung des Hannoveraner Archivars Georg Schnath. (Seine Tätigkeiten in diesem Zusammenhang werden später genauer beleuchtet.) Nach dem Krieg und nach dreijähriger Kriegsgefangenschaft sollte Schlechte 1951 – nach zwangsmäßiger Tätigkeitsunterbrechung aufgrund seines Mitwirkens in Frankreich – schließlich zum Oberarchivrat ernannt werden, bevor er im Juli 1959 bis zu seiner Pensionierung 1974 als Nachfolger Hellmut Kretzschmars die Direktion des Sächsischen Landeshauptarchivs übernahm. In dieser Funktion zeigte sich Schlechte nicht zuletzt auch daran interessiert, die Beziehung des ostdeutschen und des französischen Archivwesens wiederherzustellen und auszubauen[1].

Die folgenden Ausführungen sind wie folgt aufgebaut: Zuerst möchten wir die Aktivitäten der deutschen Archivare im besetzten Frankreich rekonstruieren und in diesem Zusammenhang auch auf ihre Rolle und Position in den Besatzungsstrukturen zu sprechen kommen[2]. Auch andere Gruppierungen und Organisationen, die sich allerdings nicht nur mit der Verwaltung des Kulturguts befasst haben, sollen dabei Erwähnung finden. Der Fokus des Beitrags aber richtet sich, daran anknüpfend, auf einen 1941 verfassten Aufsatz Schlechtes, der sich, vor dem Hintergrund seiner Tätigkeit in Paris, kritisch mit dem Wirken des französischen Benediktinermönchs und Bibliothekars Jean-Baptiste Maugérard im frühen 19. Jahrhundert befasst. Dieser hielt sich im Auftrag des französischen Innenministeriums zwischen 1802 und 1804 in den neu geschaffenen linksrheinischen Départments auf und war scheinbar für den Raub niederrheinischer Archiv- und Bibliotheksbestände nach Frankreich verantwortlich. Methodisch entspricht unser Vorgehen dabei dem gängigen biographisch-institutionellen Ansatz, der sich bisher für Fragestellungen dieser Art als geeignet erwiesen hat[3].

2.   Horst Schlechte und die Archivkommission in Frankreich

2.1   Archivare in Frankreich

Zunächst stellt sich die Frage: Was hatten deutsche Archivare im besetzten Frankreich zu suchen? Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass deutsche Archivare von verschiedenen Institutionen nach Frankreich entsandt wurden, mit sich jeweils unterscheidenden Befehlen, Aufgaben und Unterstellungen. Uns geht es im Folgenden vorrangig um den sogenannten „Archivschutz“, der in den besetzten Gebieten unter anderem die Verwaltung und Organisation des dortigen Archivwesens übernehmen sollte[4]. Der Einsatz des Archivschutzes wurde vom Generaldirektor der Staatsarchive und des Reichsarchivs Ernst Zipfel veranlasst und war in Frankreich ab Juli 1940 tätig. Unter der Leitung des Hannoveraner Historikers und Archivars Georg Schnath wurden dabei dreizehn Archivare aus ganz Deutschland nach Frankreich entsandt, Horst Schlechte als Vertreter des Sächsischen Hauptstaatsarchivs[5].

Der sogenannte „Archivschutz beim Militärbefehlshaber Frankreich in Paris“ war sowohl dem oben genannten Generaldirektor als auch dem entsprechenden Militärbefehlshabern unterstellt. Ganz im Gegensatz zu anderen Gruppierungen, die zum Großteil auf Hitlers Immediatbefehl hin in den besetzten Gebieten tätig waren[6]. Einige berüchtigte Gruppen seien hier genannt: der „Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg“, der Sicherheitsdienst der Gestapo, der sogenannte „Kunstschutz“ der Wehrmacht, sowie die Archivkommissionen des Auswärtigen Amtes und des Heeres. Vor allem die ersten drei Gruppierungen können als Raubkollektive bezeichnet werden, deren Wirken letztendlich in mehreren zehntausend Eisenbahnwagons, sowie vielen tausend Kisten verschleppten Kunst- und Kulturguts gipfelte[7].

Im Gegensatz dazu war der Archivschutz nun nicht mit einer derart aktiven Entwendung beauftragt. Er hatte zum Teil buchstäblich schützende Arbeiten zu verrichten, auch wenn dies mit Blick auf den umfangreichen und einschneidenden Kunst- und Kulturraub durch die Nationalsozialisten in den besetzten Gebieten zynisch erscheinen mag[8]. Zudem war der Archivschutz den lokalen Archivinstitutionen ‚lediglich‘ überstellt und löste sie keineswegs ab, wohingegen bspw. die Archivkommission des Heeres, ob der vorangegangenen Flucht der heimischen Archivare, die entsprechende Verwaltung selbst übernahm[9]. Die Hauptaufgaben des Archivschutzes bestanden vor allem

  • in der Rückführung von ausgelagertem Archivgut, das während der Kriegshandlungen in Flüchtungsorten untergebracht wurde, sowie
  • der Sichtung und Dokumentation entstandener Schäden,
  • der Sichtung und Inventarisierung des gesamten Archivguts und
  • der Erstellung einer Rückforderungsliste, die sich auf in napoleonischer Zeit geraubte Akten, Bücher und dergleichen bezog[10].

Unser Hauptaugenmerk liegt auf der eben genannten Listenerstellung. Was waren dies für Dokumente, Bücher und Gegenstände, auf die hier Anspruch erhoben wurde? Woher stammte das Wissen über deren Verbleib? Wurde hier ein berechtigtes Rückforderungsdokument angefertigt oder erfolgte vielmehr eine Bodenbereitung für willkürlichen Kulturgutraub?

2.2   Ein gerissener Kommissar bereichert die junge Republik

Bevor dies geklärt werden kann, sollten einige Worte zu den tatsächlichen Aneignungen durch die Französische Republik während der napoleonischen Zeit in den linksrheinischen Gebieten verloren werden[11]. Im Auftrag des Innenministeriums wurde der bereits erwähnte Benediktiner Jean- Baptiste Maugérard 1802 als Kommissar beauftragt, verschiedenstes Archiv- und Bibliotheksgut zu ‚sichern‘ und nach Paris zu senden. Die Wahl fiel auf ihn, da er über umfangreiches Wissen zum deutschen Bibliotheks- und Archivbeständen (insb. im Feld Kirchengeschichte) verfügte. Dieses Wissen hatte er sich im deutschen Exil während der Revolutionszeit – Maugérard gehörte scheinbar zur Gruppe des eidverweigernden Klerus[12]. In dieser Zeit knüpfte er im rheinischen Raum ein weitverzweigtes Netzwerk zu Bibliothekaren und bibliophil veranlagten Sammlern. Den Ersteren ‚schwatzte‘ er verschiedenste Schätze zu einem geringen Preis ‚ab‘. Den Zweiten, vorrangig Aristokraten, verkaufte er die kleinen Schätze für ordentliche Beträge.

Ob dieser Erfahrungen und dieses Händlergeschicks wurde Jean-Baptiste Maugérard also in den Staatsdienst eingestellt und sollte nun im Namen des Wohlfahrtsausschusses und anderer Institutionen einschlägige Kulturgüter für das napoleonische Frankreich beanspruchen. In diesem Zusammenhang wurden teilweise willkürliche Entwendungen vorgenommen, welche gerade auch aufgrund des Drucks (politischer/wirtschaftlicher Natur),  welcher ohnehin auf den neuen Départements lag, mehr oder weniger widerstandlos umgesetzt werden konnten. Dennoch ist dies unseres Erachtens nach kein ‚einfacher‘ Fall von Beutezügen, die ein entsprechender Kriegsverlierer durch die Siegermächte zu erdulden hatte, waren doch die Departements nun – als annektierte Gebiete – Teil Frankreichs. In der historischen Rezeption ist Maugerard im Speziellen alles andere als glimpflich davon gekommen. Dass man ihn einen „Strauchdieb“ schimpfte, schien noch eine der harmloseren Etiketten zu sein, die man ihm sonst noch anheftete[13].

2.3   Schlechtes Sicht auf den Kommissar – Schlechtes Sicht auf Frankreich

Im Rahmen der Recherchen zur Erstellung der Rückforderungsliste stieß die Gruppe „Archivschutz“ auf Dokumente, aus denen sich die allgemeinen Vorgänge und die Tragweite des französischen Vorgehens im frühen 19. Jahrhundert rekonstruieren ließen. Dazu gehörte unter anderem der Schriftverkehr zwischen Maugérard und den Auftrag gebenden Stellen sowie konkreter Listen, welche genaue Verweise auf zu beschlagnahmende Objekte enthielten. Auf dieser Grundlage wurde dann eine entsprechende Liste mit Rückforderungen  erstellt[14]. Insgesamt enthielt diese Liste knapp 21 000 Objekte[15].

Horst Schlechte befasste sich in diesem Zusammenhang tiefgehender mit der Geschichte der französischen Missionen, besonders aber mit der Rolle Maugérards. Der in diesem Zusammenhang entstandene Aufsatz wurde am 10. Dezember 1941 veröffentlicht und interpretiert zunächst die Geschichte der französischen Beutekunst seit dem 17. Jahrhundert. Schlechte macht dann auf einen gewissen Bruch aufmerksam, der mit der Französischen Revolution einhergegangen sei. Zuvor hätte Maugérard mit seinen Expeditionen lediglich die bibliophilen Wünsche einzelner Aristokraten bedient. Ab 1802 hätte dieses Vorgehen dann eine staatliche Dimension erhalten, sollten doch nicht mehr lediglich Privatbibliotheken gefüllt sondern eine Schatzsuche im Auftrag des Innenministeriums betrieben werden[16]. Scharf wird dieses Vorgehen verurteilt, von „staatlich organisierten Raubzügen“ wird geschrieben, Institutionen der Französischen Republik als Auftraggeber verurteilt[17].

Trotz dieser tendenziösen Phrasen lässt sich keine pauschale Frankreich-Feindlichkeit aus dem Aufsatz herauslesen. Zwar wird die Beutepolitik der Republik zu jener Zeit verurteilt, auch Jean Baptiste Maugérard erfährt harsche Kritik und abschließend wird die ominöse Forderung geäußert:

„Die willkürliche Wegnahme […] stell[t] einen Einbruch in nationales Besitztum dar, ein Vorgang, für den eine angemessene Sühne nicht nachhaltig genug gefordert werden kann.“[18]

Dennoch ist aber kein Versuch erkennbar, einen historisch begründeten und legitimierten französisch-deutschen Gegensatz zu skizzieren, ebenso wenig wird der Mythos einer Erbfeindschaft bedient. Eher kann es als nationalistisch eingefärbte Kritik am Vorgehen historischer Institutionen gelesen werden, welche die Entwendung von identitätsstiftenden Kulturobjekten zur Folge hatte. Autoren die sich vor Schlechte mit Maugérard und seinen Missionen befassten, stilisierten diesen stellenweise zu einem Sinnbild französischer Raublust und einem allgemeinen deutsch-französischen Gegensatz. Im Vergleich zu Vorgängern Schlechtes, geht er mit den Geschehnissen weniger emotional erhitzt ins Gericht, argumentiert in  archivwissenschaftlicher Hinsicht gegen entsprechende, nicht eingehaltene Standards[19]: „Dass es jeder sinnvollen Ordnung widersprach, eine für die Landesgeschichtsschreibung bedeutsame [Ü]berlieferung in der Hauptstadt eines kurze Zeit allmächtigen europäischen Staates zu vergraben, ist der Nachwelt deutlicher bewusst als es damals der Fall sein mochte.“[20]

3.   Fazit

Wie bereits erwähnt, war auch der Archivschutz Teil destruktiver Besatzungsstrukturen, die sich in vielerlei Hinsicht im schlimmsten Maße willkürlich und ausbeuterisch verhielten. Eine dies verdeutlichende Anekdote: Der Kunsthistoriker Franz Wolff-Metternich verwies in seiner Rolle als Leiter des „Kunstschutzes“ der Wehrmacht auf die durch Raub begangenen Verstöße gegen die Haager Landkriegsordnung. Das Resultat war eine 1942 von Hitler verordnete Beurlaubung. Im Herbst 1943 folgte die endgültige Entlassung[21]. Im Schatten dessen kann durchaus hochgehalten werden, dass sich Teile der in Frankreich befindlichen Archivare gegen die Anwendung des Pertinenzprinzips wandten und allgemein auf die Einhaltung archivwissenschaftlicher Maßstäbe pochte[22]. Getrübt wird dieses Bild jedoch durch den Beschluss einer Besprechung aller in westlichen Gebieten tätigen Archivare vom 18. April 1941, in welcher intensiv über die vermeintliche Legitimität des Pertinenzprinzips gestritten wurde. Während nach der ersten Sitzung im Februar 1941 eine derartige Handhabung noch mit Protest abgelehnt wurde, setzte man nun in der Folge, vor allem durch den Druck Ernst Zipfels, das Pertinenzprinzip durch. Der Protest einzelner Archivare gegenüber dieser Entscheidung blieb nicht aus[23].

Alles in allem wirkt Schlechtes scharfe Verurteilung der Verschleppung deutscher Kulturgüter mit Verweis auf Verstöße gegen archivwissenschaftliche Praxis in Anbetracht der unglaublichen Raubzüge des NS-Regimes reichlich irritierend. Zudem muss sich der Archivschutz stellenweise den Vorwurf der Zuarbeit gefallen lassen – Raubkollektive wie der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg oder der Sicherheitsdienst der Gestapo profitierten von seiner Arbeit[24]. Es bleibt ein groteskes Bild: ein hochgehaltener Kodex inmitten eines ausbeuterischen Chaos.

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[1] Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden (im Folgenden: HStA Dresden) 12772 PNL Horst Schlechte, Ausführliche Einleitung, URL: http://archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jspoid=12.02&bestandid=12772&syg_id=325041#einleitung (Zugriff: 15.11.2017).

[2] Als weiterführende Literatur zur allgemeinen Geschichte des Archivwesens im Dritten Reich folgende Empfehlungen: Torsten Musial, Staatsarchive im Dritten Reich. Zur Geschichte des staatlichen  Archivwesens  in  Deutschland  1933–1945 (Potsdamer Studien, 2), Potsdam 1996;  VERBAND Deutscher Archivarinnen ind Archivare e.V. (Hg.): Das deutsche Archivwesen und der Nationalsozialismus. 75. Deutscher Archivtag, Stuttgart 2005. ­– Speziell zu Sachsen: Jörg Ludwig, Das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden in der Zeit des Nationalsozialismus und der sowjetischen Besatzungszone (1933–1949), in: VdA (Hg.): Archive und Herrschaft. Referate des 72. Deutschen Archivtages, Siegburg 2002, S. 52–68..

[3] Astrid M. Eckert, Archivare im Nationalsozialismus. Zum Forschungsstand, in: Michael Knoche, Wolfgang Schmitz (Hg.), Wissenschaftliche Bibliothekare im Nationalsozialismus. Handlungsspielräume, Kontinuitäten, Deutungsmuster (Wolfenbütteler Schriften zur Geschichte des Buchwesens, 46), Wiesbaden 2011, S. 51–89, hier S. 52f.

[4] Rechtlich wohl basierend auf der sogenannten Haager Landkriegsordnung, die zu diesem Zeitpunkt das einzige zwischenstaatliche Arrangement und Regelwerk zum Umgang mit Kultur- und Kunstgütern im Kriegszustand (oder kriegsähnlichen Zustand) darstellte.

[5] Wolfgang H. Stein, Georg Schnath und die französischen Archive unter deutscher Besatzungsverwaltung, in: VdA (Hg.): Das deutsche Archivwesen und der Nationalsozialismus. 75. Deutscher Archivtag, Stuttgart 2005, S. 175–194, hier S. 176.

[6] Ebd., S. 184.

[7] Vgl. Thomas Buomberger, Raubkunst–Kunstraub. Die Schweiz und der Handel mit gestohlenen Kulturgütern zur Zeit des Zweiten Weltkriegs, Zürich 1998, S. 27f.; Anja Heuss, Kunst- und Kulturgutraub. Eine vergleichende Studie zur Besatzungspolitik der Nationalsozialisten in Frankreich und der Sowjetunion, Heidelberg 2000, S. 265.

[8] Eckert, Archivare (wie Anm. 3), S. 63.

[9] Stein, Schnath (wie Anm. 5), S. 188.

[10] Heuss, Kulturraub (wie Anm. 7), S. 261.

[11] Die Informationen dieses Abschnitts entstammen im Wesentlichen dem pointierten Aufsatz zu Maugérard „Handschriftenkundler, Inkunabulist und Bücherjäger. Die Mission von Jean-Baptiste Maugérard in den vier Rheindepartements 1802–1804“, in: Bénédicte Savoy, Kunstraub. Napoleons Konfiszierungen in Deutschland und die europäischen Folgen, Wien/Köln/Weimar 2011, S. 93–116.

[12] Ebd., S. 95.

[13] Vgl. ebd., S. 96.

[14] Die Quellenlektüre vermittelt zudem den Eindruck, als hätte der Archivschutz keine vollständige Vorstellung von den entwendeten Gegenständen und Dokumenten gehabt. Einiges scheint den Mitgliedern erst vor Ort ins Bewusstsein getreten zu sein.

[15] Heuss, Kulturraub (wie Anm. 7), S. 265.

[16] Sächsisches Staatsarchiv ­– Hauptstaatsarchiv Dresden, 12772 PNL Horst Schlechte, Nr. 060, Ordner „Maugérard“, Schlechte, Horst: „Der Kulturraub der Franzosen im Reich im Licht archivarischer Forschung“, S. 5.

[17] Ebd., S. 2.

[18] Ebd., S. 16.

[19] Schlechte  geht  es in diesem  Zusammenhang  um den  Gegensatz zwischen  Pertinenz-  und Provenienzprinzip  und  den  problematischen  Konsequenzen  des  Ersteren.  Vertiefend  dazu: Martin Burkhardt, Arbeiten im Archiv. Praktischer Leitfaden für Historiker, Stuttgart 2006.

[20] Ebd., S. 9.

[21] Heuss, Kulturraub (wie Anm. 7), S. 277.

[22] Ebd., S. 268.

[23] Ebd.

[24] Astrid M. Eckert, Zur Einführung. Archive und Archivare im Nationalsozialismus, in: VdA (Hg.): Das deutsche Archivwesen und der Nationalsozialismus. 75. Deutscher Archivtag, Stuttgart 2005, S. 11–19, hier S. 12.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Christian Gründig (2018, 19. Juli). Archivare in Frankreich. Horst Schlechte – ein Archivar zwischen destruktiven Strukturen und konstruktivem Kodex. Sächsische Begegnungen mit Frankreich. Abgerufen am 29. März 2024, von https://doi.org/10.58079/tuw5

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